Neuzugang im Sozial- und Arbeitsrecht -
Wir begrüßen Rechtsanwalt Thomas Franz!
Wir freuen uns, dass uns Rechtsanwalt Thomas Franz ab April 2025 als Partner im Sozial- und Arbeitsrecht verstärken wird. Er ist ein versierter, seit fast 20 Jahren in diesen Rechtsgebieten tätiger Anwalt und wird sich mit seiner Expertise künftig für unsere Mandant:innen einsetzen.
Wir sind eine mittelständische Anwaltskanzlei und nehmen Mandate sowohl von Unternehmen, Institutionen und Körperschaften als auch von Einzelpersonen wahr. Unsere Schwerpunkte ermöglichen es uns, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Unsere Kanzlei ist im Medizinrecht laut verschiedenen unabhängigen Erhebungen ausgezeichnet. Auch werden mehrere unserer Anwält:innen als für Ärzt:innen, Krankenhäuser und Versicherer besonders empfohlene Top-Anwält:innen im Medizinrecht benannt.
Wir arbeiten spezialisiert an den Schnittstellen, vor allem von Sozialrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht sowie Gesellschaftsrecht und erreichen praxisorientierte Lösungen.
Mehrere der Partner:innen von PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE werden in unabhängigen Untersuchungen als Top-Anwält:innen im Sozialrecht bezeichnet.
Martin Schafhausen
PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin 069.9712060
Medizinrecht ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Darin sind wir ausgezeichnet.
Das Sozialrecht, in all seinen Schattierungen, ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei.
Teilnahme am Straßenverkehr ist ein großes Risiko - verwirklicht es sich, helfen wir!
Arbeitsrechtliche Fragen gewinnen wieder an Bedeutung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir unterstützen Sie oder wehren im Interesse des Versicherers unberechtigte Ansprüche ab.
Spezialisiert im Gesellschaftsrecht, insbesondere auf der Schnittstelle zum Medizinrecht.
Tagungsleitung und Moderation: 15. Frankfurter Medizinrechtstage
Online-Vortrag ForSA Akademie "Die Rolle des Sozialversicherungsträgers bei der Regulierung von Personenschäden"
12.02.2025 - BAG: Kein „böswilliges Unterlassen“ anderweitigen Verdienstes während Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
Stichwort 4330: Praxisveräußerung, in: Heidelberger Kommentar HK-AKM, 99. Akt. Februar 2025