Wir begleiten Sie nicht nur bei der Gründung von Gesellschaften, sondern auch bei Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschafter:innenn oder mit Ihrer Gesellschaft. Aufgrund unserer Spezialisierung im Gesundheitsbereich sowie im Bereich der sozialen Dienste und Einrichtungen können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen durch unseren Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ggf. im Team mit unseren Fachanwält:innen für Sozialrecht und Medizinrecht anbieten.
Wir beraten und vertreten Gesellschaften zu unternehmensrechtlichen Fragen, gegenüber Gesellschaftern der Geschäftsführung.
Bei der Geschäftsführung eines Unternehmens spielt eine Vielzahl gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen eine Rolle. Wir unterstützen Sie beratend und vertretend.
Seine Rechte als Gesellschafter zu kennen, ist sowohl im Vorfeld als auch während einer Auseinandersetzung mit Gesellschaft, Geschäftsführung oder Gesellschaft entscheidend.
Unsere Tätigkeit auf der Schnittstelle von Medizinrecht - Sozialrecht - Gesellschaftsrecht gewährleistet umfassende Lösungen, gerade im Gesundheitswesen und Pflegebereich.
Wenden Sie sich an uns. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Ihnen gerne weiter.