Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. In Gesprächen der Konfliktparteien unter Begleitung durch Mediator:innen gelingt es, die hinter den eingenommenen Positionen stehenden Interessen sichtbar zu machen. Es sind die Parteien selbst, die zu einer Beilegung ihres Konflikts gelangen. In dieser freiwilligen, parteiautonomen Lösung liegt eine große Chance, die Zukunft tragfähig zu gestalten.
Gerade wenn es Ihnen darum geht, Ihre Probleme selbst zu lösen, bietet die Mediation unschätzbare Chancen zur tragfähigen Gestaltung der Zukunft.
Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Sie werden nicht in einen Prozess „hineingezogen“, sondern bestimmen selbst, ob Sie die Chancen einer Mediation wahrnehmen wollen.
Das Mediationsverfahren findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Abgesichert wird die Vertraulichkeit der Parteien durch eine schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung. Ohnehin sind wir als Rechtsanwält:innen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ein weiterer Vorteil der Mediation ist, dass Sie in einem überschaubaren Zeitrahmen effizient zu Lösungen gelangen können und auf diese Weise beispielsweise Ihre Geschäftsbeziehung oder die weitere Zusammenarbeit positiv gestalten.
Die Mediation bietet dadurch, dass Sie selbst die Lösung Ihres Konflikts erarbeiten, große Chancen für tragfähige Regelungen. Speziell wegen meines juristischen Hintergrunds ist ferner gewährleistet, dass von Ihnen erarbeitete Lösungen am Ende des Mediationsverfahrens in eine auch rechtlich belastbare Vereinbarung „umgesetzt“ werden.
Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, dessen Ablauf grob in fünf Phasen unterteilt werden kann. Daran wird sich die Begleitung bei der Lösung Ihres Konflikts ausrichten und die Gespräche, sofern nötig, immer wieder darauf zurückführen.
Zu Beginn wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen, in der die „Spielregeln“ bestimmt werden. Dazu gehören beispielsweise zeitliche Abläufe, Teilnehmer:innen und Verschwiegenheitsvereinbarungen. Damit wird die notwendige Kommunikationsbasis für alle weiteren Schritte gelegt.
Im Anschluss an diese Vorbereitungsphase werden wir herausfinden, welche Themen im Rahmen der Mediation besprochen und bearbeitet werden sollen. Was Gegenstand der Mediation ist, wird also von Ihnen, den Parteien, bestimmt.
In der darauf folgenden Phase, der Interessenklärung, werden wir Ihre jeweiligen Interessen und die gemeinsamen Interessen ermitteln. Wichtig ist mir, dass es an dieser Stelle – anders als etwa in einem streitigen Verfahren – nicht um Positionen oder Ansprüche geht, sondern um die hinter derartigen Positionen stehenden Interessen. So wird es möglich sein, zu einer tragfähigen Lösung Ihres Konflikts zu gelangen. Hier liegt der Schwerpunkt der Mediation.
Nach der Interessenklärung werden gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet. Sie werden in einem zweiten Schritt auf ihre Umsetzbarkeit und rechtliche Machbarkeit hin bewertet, um ein tragfähiges Lösungspaket zu „schnüren“. An dieser Stelle kann Sachverstand von Dritten, nicht zuletzt von Ihren Rechtsanwälten, herangezogen werden. Als Mediator nehme ich keine rechtliche Beratung vor. Ich weise Sie aber darauf hin, wenn ich rechtlichen Klärungsbedarf sehe.
Das Mediationsverfahren findet seinen Abschluss in einer Vereinbarung. Darin werden diejenigen Eckpunkte aufgenommen, auf die Sie sich im Rahmen der Lösungsphase verständigt haben. Gemeinsam fassen wir eine Abschlussvereinbarung ab. Wir werden selbstverständlich auf unsere juristischen Fachkenntnisse zurückgreifen, um eine tragfähige und bindende Lösung Ihres Konflikts zu gewährleisten.
Nach meinem Verständnis ist der Mediator Begleiter der Parteien. Insbesondere diejenigen, die ihre Probleme selbst in die Hand nehmen möchten, anstatt sie von Dritten lösen zu lassen, schätzen es, wenn sie durch das Mediationsverfahren in einem geschützten, vertraulichen Rahmen zu einer Lösung gelangen.
Dr. Ole Ziegler
Meine Mediationsausbildung habe ich beim von den Rechtsanwaltskammern getragenen Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) erhalten, wobei zu meinen Ausbildern renommierte Anwaltsmediator:innen gehörten. Nach meiner Ausbildung bin ich berechtigt, die Bezeichnung Mediator gemäß § 7 a der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) zu führen. Darüber hinaus beschäftige ich mich auch im Rahmen von Fachpublikationen und Vorträgen mit Fragen der Mediation.