PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB ist eine mittelständische Anwaltskanzlei. Wir sind seit 1955 in Frankfurt am Main ansässig und nehmen Mandate sowohl von Unternehmen, Institutionen und Körperschaften als auch von Einzelpersonen im gesamten Bundesgebiet wahr.
Das Rechtssystem in der Bundesrepublik hat in den letzten 70 Jahren eine ständig steigende Differenzierung erfahren. Juristische Fragestellungen erfordern daher die Tätigkeit von spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Wir stellen uns darauf ein und setzen Schwerpunkte.
Fachanwaltstitel im Sozialrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Diese sind Ausweis dafür, dass wir seit vielen Jahren überdurchschnittlich viele Mandate aus diesen speziellen Gebieten bearbeitet haben.
Wir arbeiten mit unseren Mandanten eng zusammen. Dies ist uns wichtig, um Sie jederzeit über den Stand der Bearbeitung Ihres Falles in Kenntnis zu setzen. Deshalb hat jeder Mandant einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin als festen persönlichen Ansprechpartner, welcher für die Bearbeitung des Mandats verantwortlich ist. Wir verstehen uns aber nicht als Solisten, sondern als Individualisten im Team. Davon profitieren unsere Mandanten, da wir jederzeit auf die Anwälte, Anwältinnen aus anderen Fachbereichen zurückgreifen können, wenn es die Aufgabe verlangt. Bei steuerrechtlichen Fragen können wir Steuerberater hinzuziehen, um Ihnen eine umfassende Lösung zu ermöglichen.
Wir, die Anwälte und Anwältinnen von PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, kennen und ergänzen uns sehr gut. In enger Abstimmung mit unseren Mandanten gelingt es auf diese Weise, gerade Probleme auf den Schnittstellen von Sozialrecht – Medizinrecht – Versicherungsrecht – Unternehmensrecht optimal zu bearbeiten.
Dabei geben wir uns nicht damit zufrieden, Probleme aufzuzeigen, sondern wir streben an, für unsere Mandanten praxisorientierte Lösungen zu gestalten.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Unsere Sozietät ist dabei nicht auf die Beratung oder Vertretung „einer Seite“ festgelegt. So sind wir im Medizinrecht sowohl für Heilberufe als auch für Patienten tätig. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer; im Sozialrecht Einzelpersonen und Unternehmen, Institutionen sowie Körperschaften; im Versicherungsrecht Versicherer sowie Versicherungsnehmer; im Verkehrsrecht sowohl Geschädigte als auch Schädiger und Versicherer. Dadurch können wir uns in die jeweils andere Seite besonders gut hineinversetzen und verlässliche Lösungen erzielen.
Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.
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