Wird der Freie Beruf in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt, kann auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks befreit werden.
Zu unterscheiden sind „klassische berufsspezifische Tätigkeiten“ (z.B. Apotheker in Apotheken) und „andere berufsspezifische Tätigkeiten“ (z. B. Industrieapotheker).
Wir beraten und vertreten Sie
Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642
Martin Schafhausen
069 97120641
Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
069 97120641
Die Versorgungswerke sehen in ihren Satzungen Renten wegen Berufsunfähigkeit vor.
Wir beraten und vertreten Sie bereits im Antragsverfahren oder nach etwaiger Ablehnung einer Leistung.
Hier kommt es nicht nur auf die Auslegung der jeweiligen Satzung an, sondern auch einerseits auf medizinische Fragen, andererseits auf die spezielle Berufsbezogenheit der gesundheitlichen Einschränkungen.
Ihre AnsprechpartnerProf. Dr. Hermann Plagemann
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Wir beraten und vertreten Sie z. B. zu folgenden Situationen, deren Behandlung sich je nach Satzung der Versorgungswerke unterschiedlich gestalten kann:
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