Beamt:innen müssen nach Auffassung der Verwaltungsgerichte Kenntnisse aller für sie möglicherweise anwendbaren rechtlichen Bestimmungen haben. Dies umfasst nicht nur die statusrechtlichen Regelungen der Beamt:innengesetze, sondern auch beispielsweise das Recht der Beamt:innenversorgung, Disziplinarrecht, Nebentätigkeitsrecht, Beihilferecht und Fragen der Amtshaftung.
Daraus ergibt sich eine Vielzahl von typischen Problemstellungen für die Praxis:
Prof. Dr. Frank Ehmann
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