Sozialrecht für Selbstständige / Freiberufler:innen

Sozialversicherung für Selbstständige und Freiberufler:innen

Selbstständige werden überwiegend von der Sozialversicherung nicht erfasst.

Wie klären Sie, ob doch eine abhängige Beschäftigung bei Auftraggeber:innen („Scheinselbstständigkeit“) vorliegt?

Wenn Sie (z. B. wegen Vorerkrankungen) keinen privaten Versicherungsschutz erhalten: Welche Möglichkeiten haben Sie, freiwillig der Sozialversicherung beizutreten?
 Das kann vor allem für den Schutz wegen Erwerbsminderung oder Krankheit wichtig sein.

Für manche Selbstständige kann in der Rentenversicherung Versicherungspflicht bestehen (z. B. bei Tätigkeiten überwiegend für eine:n Auftraggeber:in). 
Vorteile/Nachteile? Befreiung? Beitragshöhe?

Eine besondere Versicherungspflicht besteht für Künstler:innen und Publiziste:innen in der Künstler:innensozialversicherung. 
Bedeutung für Sie und Ihre Auftraggeber:innen? Beiträge? Leistungen?

Zu Themen wie diesen beraten wir Sie umfassend und praxisorientiert.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

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069 97120642

Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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069 97120641‬

Statusfeststellung

Sie sind als freie:r Mitarbeiter:in tätig oder wollen eine solche Tätigkeit aufnehmen? Sie sind Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:in einer GmbH oder einer Personengesellschaft?

In einem Statusverfahren bei der Deutsche Rentenversicherung können Sie feststellen lassen, ob diese Tätigkeit tatsächlich als selbstständige Tätigkeit anerkannt wird. Eine selbstständige Tätigkeit kann auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Zugehörige einer bestimmten Berufsgruppe z.B. selbstständige Lehrer:innen und Erzieher:innen, Pflegepersonen wie Physiotherapeute:innen, Ergotherapeut:innen, die auf ärztliche Verordnung tätig werden, Hebammen und Entbindungspfleger, Hausgewerbetreibende, Handwerker:innen, „Arbeitnehmer:innenähnliche Selbstständige“ auslösen.

Für den Fall der Krankheit-/Pflegeversicherung müssen und der Arbeitslosigkeit können Sie selbst vorsorgen.

Zu diesen vielfältigen Fragen beraten, unterstützen und vertreten wir Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

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069 97120642

Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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Freie Mitarbeit

Sie sind als freie:r Mitarbeiter:in tätig oder wollen eine solche Tätigkeit aufnehmen? In einem Statusverfahren bei der Deutsche Rentenversicherung können Sie feststellen lassen, ob diese Tätigkeit tatsächlich als selbstständige Tätigkeit anerkannt wird. Eine selbstständige Tätigkeit kann auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Zugehörige einer bestimmten Berufsgruppe z.B. selbstständige Lehrer:innen und Erzieher:innen, Pflegepersonen wie Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, die auf ärztliche Verordnung tätig werden, Hebammen und Entbindungspfleger, Hausgewerbetreibende, Handwerker:innen, „Arbeitnehmer:innenähnliche Selbstständige“ auslösen.

Für den Fall der Krankheit-/Pflegeversicherung müssen und der Arbeitslosigkeit müssen Sie selbst vorsorgen.

Zu diesen Fragestellungen beraten, unterstützen und vertreten wir Sie gerne.

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Martin Schafhausen

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Versicherungspflicht auf Antrag

Sie sind als Selbstständige:r nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und benötigen Schutz im Falle einer Erwerbsminderung? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht beantragen. Diese Versicherungspflicht löst weitreichende Konsequenzen aus und gilt bis zur Beendigung der selbstständigen Tätigkeit. Hierzu können wir Sie beraten und vertreten.

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Martin Schafhausen

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Beitragsrecht

Die Versicherungspflicht als Selbstständige:r löst auch eine Beitragszahlungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Hier gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Berufsanfänger:innen können in bestimmten Fällen auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen oder ermäßigte Beiträge zahlen. Langjährig Selbstständige können zwischen einkommensabhängigen Beiträgen oder einem Regelbeitrag wählen.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, bestimmen sich die Beiträge nach Ihrem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, aber z.B. auch nach Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen.

Wenn Sie hierzu Fragen und Beratungsbedarf haben oder eine Vertretung wünschen, können Sie sich an uns wenden.

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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sie sind Syndikusrechtsanwält:in oder arbeiten als Apotheker:in oder Ärzt:in in der pharmazeutischen Industrie, als Architekt:in oder Bauingenieur:in bei “nichtklassischen” Arbeitgeber:innenn, wie etwa in einer Unternehmensberatung?

Sie sind als „Arbeitnehmer:innenähnliche:r Selbstständige:r“ wegen Existenzgründung für die ersten 3 Jahre von der Versicherungspflicht befreit und wollen nun eine andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen und erneut die Befreiung beantragen?

Sie sind Handwerker:in und haben 18 Jahre lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt?

Zu diesen Themen beraten wir Sie und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, auch in einer rechtlichen Auseinandersetzung, zu finden. Wir vertreten Sie gegenüber der Rentenversicherung in einem Befreiungsverfahren.

Ihre Ansprechpartner
Martin Schafhausen

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Prof. Dr. Hermann Plagemann

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Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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Künstlersozialversicherung

Sie sind als Künstler:in oder Publizist:in selbstständig tätig? In der Künstler:innensozialversicherung können Sie sich zu einem günstigen Beitrag in der Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung versichern. Wir beraten und vertreten Sie in streitigen Fällen gegenüber der Künstlersozialkasse zu den vielseitigen Themen wie:

  • Versicherungspflicht
  • Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
  • Möglichkeiten der Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Besonderheiten für Berufsanfänger:innen
  • Beitragsrecht und den Folgen bei unterbliebener Zahlung
  • Ansprüche auf einen Zuschuss zum Beitrag
  • Meldepflichten
  • Leistungsansprüche in den verschieden Versicherungszweigen der 
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
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