Sie sind mit der Ablehnung Ihres Antrages auf eine Erwerbsminderungsrente nicht einverstanden? Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Deutsche Rentenversicherung in einem Widerspruchs- und/oder Klageverfahren. Zur Überprüfung des Bescheides nehmen wir Einsicht in die Verwaltungsakte des Rentenversicherungsträgers und werten anschließend die meist nicht leicht zu verstehenden medizinischen Gutachten aus und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen, z.B. ob neue Gutachten erstellt werden müssen. Natürlich können wir Sie auch in anderen rentenrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, etwa zu Fragen
Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642
Martin Schafhausen
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Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
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Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) ist zuständig für
Hier stellen sich häufig schwierige juristische, aber auch medizinische Fragen. Inwieweit war z.B. ein Unfall oder eine langdauernde berufliche Belastung wirklich ursächlich für einen Gesundheitsschaden? Oft sind mehrere Gutachten nötig.
Wir nehmen Einsicht in die Akten der Unfallversicherungsträger und studieren auch die sonstigen verfügbaren medizinischen und beruflichen Unterlagen. Das ist die Basis für die Erarbeitung eines Widerspruchs oder einer Klage gemeinsam mit Ihnen. Dazu werten wir dann auch die umfangreiche Rechtsprechung aus.
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Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Krankenkassen sowohl zum Anspruch auf Leistungen als auch zu Fragen von Versicherungspflicht, Mitgliedschaft und Beiträgen. Dazu gehört z.B.:
Neben juristischen Fragen geht es häufig um medizinische Fragen. Wir befassen uns daher auch intensiv mit ärztlichen Berichten und Gutachten, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche zu begründen.
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Sie haben einen Antrag auf Pflegegeld oder Kostenübernahme von Leistungen eines Pflegedienstes oder im Pflegeheim gestellt. Der Antrag wurde von der Pflegekasse abgelehnt, weil der Medizinische Dienst im Pflegegutachten keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad festgestellt hat? Dann beraten und vertreten wir Sie gegenüber der Pflegekasse. Die Beratung und Vertretung umfasst auch die oft umfangreiche und nicht immer einfache Überprüfung des Pflegegutachtens.
Auch in anderen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Pflegeversicherung sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner:innen, z.B.:
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Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen der Arbeitsförderung, insbesondere bei
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Prof. Dr. Frank Ehmann
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Wir beraten und vertreten Sie, wenn das Versorgungsamt z. B.
Dazu nehmen wir in der Regel Einsicht in die Akten des Versorgungsamts und in die sonst verfügbaren medizinischen Unterlagen. Das ist die Basis für die Erarbeitung eines Widerspruchs oder einer Klage gemeinsam mit Ihnen. Wichtig ist dabei die Anwendung der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Auch in Verfahren
können wir Sie unterstützen.
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Das soziale Entschädigungsrecht ist sehr unübersichtlich. Mit dem sozialen Entschädigungsrecht sollen Folgen gesundheitlicher Schädigungen ausgeglichen werden, für die die Allgemeinheit eine besondere Verantwortung trägt. Wenn Sie z.B.
können Sie gegen den Staat Ansprüche auf Zahlung einer Entschädigung und evtl. Krankenbehandlung haben. Dann können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche der damit zu beantwortenden häufig schwierigen juristischen und medizinischen Fragen behilflich sein. In einem Widerspruchs- oder Klageverfahren nehmen wir Akteneinsicht und werten die medizinischen Befundberichte und Gutachten aus. Danach besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen für eine Widerspruchs- oder Klagebegründung.
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Erhalten pflegebedürftige Menschen ergänzende Sozialhilfe zu den Heimkosten oder auch nur zum Lebensunterhalt, prüft das Sozialamt, ob es die erwachsenen Kinder des Heimbewohners zum Unterhalt heranziehen kann.
Dazu kann an die Kinder eine „Rechtswahrungsanzeige“ und die Aufforderung, Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen, ergehen. Danach erfolgt eine Berechnung.
Die Gesetze zum Unterhalt sind knapp und äußerst allgemein gefasst. Vieles muss aus Unterhaltsleitlinien und aus der Rechtsprechung hergeleitet werden. Seit dem 01.01.2020 sind die Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zu beachten.
Besonderheiten bestehen bei der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.
Wir beraten Sie umfassend zum Elternunterhalt und dazu, wie Sie Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation gegenüber dem Sozialhilfeträger am besten zur Geltung bringen können. Wir begleiten Sie auch in der außergerichtlichen Korrespondenz oder im Prozess.
Ihre AnsprechpartnerProf. Dr. Frank Ehmann
069 9712060
Das Sozialgesetzbuch IX regelt umfassend und übergreifend Leistungen, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Ein besonderer Bereich ist die Förderung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit, sei es durch medizinische Maßnahmen (z.B. einen stationären Reha-Aufenthalt), sei es durch berufliche Förderung (z.B. eine Umschulung). „Reha geht vor Rente.“
Es kommen verschiedene Reha-Träger in Betracht, darunter die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit. Besondere Zuständigkeitsregelungen sollen dafür sorgen, dass ein Antragsteller nicht wertvolle Zeit dadurch verliert, dass er von Träger zu Träger verwiesen wird.
Wir unterstützen Sie im Fall der Ablehnung einer Reha- oder Teilhabe-Maßnahme.
Ihre AnsprechpartnerMartin Schafhausen
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Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
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