Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Sozialversicherungsträgern sowohl zum Anspruch auf Leistungen als auch zu Fragen von Versicherungspflicht, Mitgliedschaft und Beiträgen, die durch europäisches Gemeinschaftsrecht und zwischenstaatliches Recht (bilaterale Sozialversicherungsabkommen) geprägt sind. Dazu gehört z. B.:
Genehmigung von Auslandsbehandlungen
Kostenerstattung nach erfolgter Notfallbehandlung im Ausland
Anerkennung von Versicherungszeiten aus dem Ausland
Zuordnung zu deutschem oder außerstaatlichem Sozialversicherungsrecht für sogenannte Grenzgänger
Transport von Ansprüchen ins Ausland
Transport von Ansprüchen ins Inland
Neben juristischen Fragen geht es häufig um medizinische Fragen. Wir befassen uns daher auch intensiv mit ärztlichen Berichten und Gutachten, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche zu begründen.
Ihre AnsprechpartnerJana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
069 97120641