Europäisches Sozialrecht /

Zwischenstaatliches Recht

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Sozialversicherungsträgern sowohl zum Anspruch auf Leistungen als auch zu Fragen von Versicherungspflicht, Mitgliedschaft und Beiträgen, die durch europäisches Gemeinschaftsrecht und zwischenstaatliches Recht (bilaterale Sozialversicherungsabkommen) geprägt sind. Dazu gehört z. B.:

Genehmigung von Auslandsbehandlungen

Kostenerstattung nach erfolgter Notfallbehandlung im Ausland

Anerkennung von Versicherungszeiten aus dem Ausland

Zuordnung zu deutschem oder außerstaatlichem Sozialversicherungsrecht für sogenannte Grenzgänger

Transport von Ansprüchen ins Ausland

Transport von Ansprüchen ins Inland

Neben juristischen Fragen geht es häufig um medizinische Fragen. Wir befassen uns daher auch intensiv mit ärztlichen Berichten und Gutachten, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche zu begründen.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
069 97120641‬

Cookie-Verwaltung