Gesundheitswesen und Pflege

Betriebsprüfung

Schätzt die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung einen Sachverhalt anders ein als der Arbeitgeber, kann das erhebliche wirtschaftliche Lasten bedeuten:

  • Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre
  • Nachforderung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils
  • Widerspruch gegen Beitragsnachforderung ohne aufschiebende Wirkung
  • hohe Säumniszuschläge

 

Typische Probleme:

  • Freie Mitarbeit, „Scheinselbstständigkeit“, Subunternehmer
  • geringfügige Beschäftigung
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für freie Berufe
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
  • Beschäftigung von Studenten, Rentnern
  • Künstlersozialabgabe
  • Entsendung

 

Häufig ist eine fundierte Stellungnahme schon im Anhörungsverfahren vor Erlass des Prüfbescheids wichtig. Wir unterstützen Sie hier sowie im Widerspruchs- und Klageverfahren.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Martin Schafhausen

Martin Schafhausen
‭069 97120641‬

Compliance

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Compliance. Gemeint sind damit die immer weiter zunehmenden Anforderungen an den regelkonformen Betrieb einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder einer anderen Einrichtung im Gesundheitswesen und Pflege.

Unser Partner, Dr. Ole Ziegler, ist ausgebildeter Compliance-Officer (C.H. Beck) und steht Ihnen unter Einbeziehung der Expertise weiterer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Plagemann Rechtsanwälte zur Seite. Unser Angebot im Bereich der Compliance umfasst insbesondere:

  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Umsetzung einer Compliance-Organisation, insbesondere Entwicklung eines Compliance-Management-Systems
  • Erstellung eines Compliance-Regelwerks, namentlich von Unternehmensrichtlinien sowie „Code of Conduct“
  • Einführung von Hinweisgeber-Systemen (Whistleblower)
  • Einführung eines Beschwerde-Managements
  • Interne Schulungen und Beratungsangebote
  • Kommunikation von Compliance innerhalb des Unternehmens
  • Prüfung und Bewertung eines etwaig bereits bestehenden Compliance Management Systems
Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Martin Schafhausen

Martin Schafhausen
‭069 97120641‬

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Felix Fischer

Felix Fischer
‭069 97120642‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
069 97120641‬

Kooperation, Anstellung und ärztliche Tätigkeit

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Kooperation, insbesondere bei der Begründung, Weiterentwicklung und Beendigung von

  • Arztpraxis
  • Berufsausübungsgemeinschaft (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH)
  • Apparategemeinschaft
  • Zweigpraxis und Filiale
  • Ambulanz
  • Organisationsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft
  • Modellen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).

Auch beraten und vertreten wir Sie bei der

  • Anstellung von Ärzten
  • Tätigkeit als Honorararzt im Krankenhaus
  • Tätigkeit als Belegarzt im Krankenhaus
  • Tätigkeit als Konsiliararzt im Krankenhaus
  • Tätigkeit als Durchgangsarzt.

Dabei sind wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Anpassung Ihrer Verträge an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der gegebenenfalls notwendigen Zulassung Ihres Vorhabens gegenüber dem Zulassungsausschuss und/oder Gericht.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.
069 97120641‬

Gesellschaftsverträge

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Kooperation, insbesondere bei der Begründung, Weiterentwicklung und Beendigung einer

  • BGB-Gesellschaft (GbR)
  • Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Verein.

 

Dabei sind wir Ihnen bei der Gestaltung des jeweiligen Gesellschaftsvertrages behilflich. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Anpassung Ihrer Verträge an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der gegebenenfalls notwendigen Zulassung Ihrer Kooperation gegenüber dem Zulassungsausschuss und/oder Gericht sowie einer etwaig notwendigen Eintragung in Register.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Gesellschaftsstreitigkeiten

Wir beraten und vertreten Gesellschaften, Gesellschafter oder Geschäftsführer und Aufsichtsräte im Zusammenhang mit Gesellschaftsstreitigkeiten. Dabei sind besonders folgende Themen von Interesse:

  • Auslegung des Gesellschaftsvertrages
  • Auslegung des Dienstvertrages/Anstellungsvertrages
  • Streit um Gesellschaftsanteile
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Beschlussmängel
  • Schiedsverfahren
  • Mitgliedschaftliche Rechte
  • Gesellschafterversammlungen
  • Kompetenzen

 

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Scheinselbstständigkeit

In Ihrem Unternehmen sind viele freie Mitarbeiter tätig? Sie fragen sich, ob diese tatsächlich selbstständig sind oder die Rentenversicherung kommt in einer Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, diese freien Mitarbeiter sind nicht selbstständig und stuft sie als abhängig Beschäftigte ein? Das kann zu erheblichen Beitragsnachforderungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile führen, die Arbeitgeber alleine tragen muss. Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung in diesen Fällen an.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Martin Schafhausen

Martin Schafhausen
‭069 97120641‬

Statusfeststellungsverfahren

Sie wollen Aufträge an freie Mitarbeiter vergeben? Vielfach bestehen Zweifel, ob der freie Mitarbeiter wirklich selbstständig tätig ist oder nicht doch eher wie ein beschäftigter Arbeitnehmer. Um darüber Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen, können Sie als Auftraggeber und/oder der Auftragnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung beantragen. Diese Statusfeststellung kann Ihnen auch Beitragsnachforderungen bei Betriebsprüfungen ersparen, falls in einem solchen Verfahren die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung beurteilt wird.

Zu diesen komplexen und nicht immer eindeutigen Fragestellungen beraten wir Sie und können Sie auch gegenüber dem Rentenversicherungsträger vertreten.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Martin Schafhausen

Martin Schafhausen
‭069 97120641‬

Unternehmensnachfolge

Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmer bei der Nachfolgeplanung. Gerade wenn Sie ein Unternehmen aufgebaut haben und dieses über Ihr Ausscheiden hinaus Bestand haben soll, ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sinnvoll. Dabei sind folgende Themen von besonderem Interesse:

  • Regelungen im Gesellschaftsvertrag
  • Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  • Vorsorgevollmacht des Unternehmers
  • Anteilsübertragung
  • Bestellung eines (neuen) Geschäftsführers
  • Kontinuität des Unternehmens
Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Versicherungspflicht und Befreiung

Es ist Sache des Arbeitgebers, die Sozialversicherungspflicht aller Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis zu beachten. Fehleinschätzung schützt in der Regel nicht vor nachteiligen Folgen.

In Ausnahmefällen kommt eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht:

Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker können im Anstellungsverhältnis die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten ihrer Berufsständischen Versorgungswerke beantragen. Hier muss der Arbeitgeber auf das Vorliegen eines für die konkrete Beschäftigung erteilten Befreiungsbescheides achten! In letzter Zeit gab es hierzu Urteile des Bundessozialgerichts, die zu verschiedenen Sachverhalten Vertrauensschutzregelungen begründen.

Auch in der Krankenversicherung gibt es Befreiungen, wenn etwa nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Reduzierung der Arbeitszeit vorgenommen wird oder eine Elternzeit eintritt.

Nimmt ein Arbeitgeber zu Unrecht eine Befreiung oder das sonstige Fehlen der Versicherungspflicht an, kann das zu hohen Beitragsnachforderungen führen, und zwar hinsichtlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen.

Hier können wir Sie umfassend beraten und vertreten.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Martin Schafhausen

Martin Schafhausen
‭069 97120641‬

Wettbewerbsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht. Dabei sind folgende Themen besonders von Interesse:

  • Abmahnung
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Auskunft
  • Vertragsstrafe
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Heilmittelwerberecht
  • Schadensersatz
  • Einstweilige Verfügung

 

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie oder die bei Ihnen Beschäftigten im Bereich des Strafrechts, wenn Ihnen

  • Straftaten im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen, §§ 266, 266 a StGB
  • Insolvenzverschleppung
  • Abrechnungsbetrug oder
  • Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

vorgeworfen werden.

Auch unterstützen wir Sie, wenn Ermittlungsbehörden Ihr Unternehmen durchsuchen oder Geschäftsunterlagen beschlagnahmen möchten.

Insbesondere vertreten wir Sie

  • im Ermittlungsverfahren gegenüber Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft
  • in gerichtlichen Verfahren.

Bei unserem Tätigwerden haben wir besonders die haftungsrechtlichen Auswirkungen eines strafrechtlichen Verfahrens im Blick. Daher ist unser Tun von vornherein darauf gerichtet, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Götz Keilbar

Götz Keilbar
‭069 97120641

Dr. Ole Ziegler

Dr. Ole Ziegler
‭069 97120642

Cookie-Verwaltung