Sind Sie Mitglied eines Betriebsrats, Mitglied der Jugend- oder Auszubildendenvertretung oder üben eine sonstige betriebsverfassungsrechtliche Funktion aus, beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dies gilt für das „Tagesgeschäft“, etwa die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, wie Einstellung, Eingruppierung oder Entlassung, aber auch bei speziellen Fragen zum Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG.
Die Interessenwahrnehmung des Betriebsrats und der übrigen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien erfolgt dabei gerichtlich und außergerichtlich.
Ihre AnsprechpartnerMartin Schafhausen
069 97120641
Katja Baumann-Flikschuh
069 97120641
Plant Ihr Unternehmen eine nach § 111 BetrVG mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung, vertreten wir den Betriebsrat bei der Verhandlung des Interessenausgleichs und des Sozialplans. Das Zusammenspiel zwischen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Normen ist dabei unsere besondere Expertise. Versucht Ihr Unternehmen Betriebsänderungen ohne Beteiligung des Betriebsrats durchzusetzen, besteht die Möglichkeit, durch ein gerichtliches Eilverfahren zu erreichen, dass Ihr Unternehmen mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan beginnt, bevor die Betriebsänderung durchgeführt wird.
Ihre AnsprechpartnerMartin Schafhausen
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Katja Baumann-Flikschuh
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Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass eine Einigungsstelle einzusetzen ist. Im Rahmen eines solchen Verfahrens vertreten wir die Interessen des Betriebsrats.
Besteht Uneinigkeit über die Zusammensetzung der Einigungsstelle oder einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf einen unparteiischen Vorsitzenden, können wir Ihre Interessen in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht vertreten, in dem die Zusammensetzung der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht festgelegt wird.
Ihre AnsprechpartnerMartin Schafhausen
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Katja Baumann-Flikschuh
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