Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Gestaltung, Überprüfung und Abänderung von Arbeitsverträgen.
Ihre AnsprechpartnerMartin Schafhausen
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Katja Baumann-Flikschuh
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Das Gesetz über die betriebliche Altersvorsorge sieht verschiedene Möglichkeiten zu ihrer Durchführung vor. Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber:innen können mögliche Ersparnisse bei Sozialversicherungsbeiträgen und steuerliche Vorteile sein. Auch kann ein Angebot der betrieblichen Altersvorsorge einen Anreiz für die Arbeitnehmer:innen bieten, sich an den Betrieb zu binden.
Allerdings ist das System der betrieblichen Altersvorsorge umfangreich und kompliziert. Arbeitgeber:innen laufen insbesondere Gefahr, bei Falschberatung in Haftung genommen zu werden. Wir beraten Sie daher in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung und vertreten Sie bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.
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Prof. Dr. Hermann Plagemann
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Katja Baumann-Flikschuh
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Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Compliance. Gemeint sind damit die immer weiter zunehmenden Anforderungen an den regelkonformen Betrieb eines Unternehmens.
Unser Partner, Dr. Ole Ziegler, ist ausgebildeter Compliance-Officer (C.H. Beck) und steht Ihnen unter Einbeziehung der Expertise weiterer Rechtsanwält:innen von Plagemann Rechtsanwälte zur Seite. Unser Angebot im Bereich der Compliance umfasst insbesondere:
Martin Schafhausen
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Dr. Ole Ziegler
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Katja Baumann-Flikschuh
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Beim Ausspruch einer Kündigung gibt es eine Vielzahl an „Stolperfallen“, die die Kündigung unwirksam werden lassen. Fehler können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Kündigung muss daher sorgfältig vorbereitet werden, auch um das Prozessrisiko für einen Kündigungsschutzprozess schon vor Ausspruch einer Kündigung abschätzen zu können. Dazu zählen insbesondere:
Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der Vorbereitung von Kündigungen als auch in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten.
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Die Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bringt für den Arbeitgeber:innen eine Vielzahl an Pflichten und Aufgaben mit sich. Angefangen von möglichen Beschäftigungspflichten und entsprechenden Ausgleichsabgaben über Wahlen einer Schwerbehindertenvertretung bis hin zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, müssen Sie als Arbeitgeber:in zahlreiche Punkte bedenken.
Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber in allen Fragen des Schwerbehindertenrechts gerichtlich und außergerichtlich.
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Nach dem SGB IX haben Sie als Arbeitgeber:innen bei längerer bzw. wiederholter Krankheit ihrer Arbeitnehmer:innen die Pflicht zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ziel des BEM ist es, die weitere Arbeitsunfähigkeit zu verhindern und den Arbeitsplatz für die Betroffenen zu erhalten. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen bzgl. der Umsetzung eines BEM beratend zur Seite.
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Scheiden Arbeitnehmer:innen aus dem Betrieb aus, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihren Arbeitnehmer:innen ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Formulierung eines Zeugnisses haben oder werden Sie gerichtlich oder außergerichtlich zur Berichtigung eines erteilten Arbeitszeugnisses aufgefordert, sind wir Ihre Ansprechpartner:innen.
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Unterlaufen Arbeitnehmer:innen im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Fehler und entsteht dem Betrieb ein Schaden, haften Arbeitnehmer:innen möglicherweise auf Schadensersatz. Dabei sind strenge Voraussetzungen zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen bzgl. des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.
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Vor jeder mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung müssen Arbeitgeber:innen mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren, der die Folgen der Betriebsänderung für die Betroffenen sozial verträglich gestalten soll. Die konkrete Durchführung soll in einem Interessenausgleich geregelt werden. Führen Arbeitgeber:innen eine geplante Betriebsänderung durch, ohne zuvor mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt zu haben, oder weichen Arbeitgeber:innen von einem ausgehandelten Interessenausgleich ab und kommt es infolge der Betriebsänderung zu betriebsbedingten Entlassungen oder wirtschaftlichen Nachteilen, können die von der Kündigung betroffenen Beschäftigten u.U. einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Nachteilsausgleichs haben. Die Verhandlungen über einen Sozialplan und Interessenausgleich müssen daher gut vorbereitet und sorgfältig durchgeführt werden.
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um Betriebsänderungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.
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Betriebsvereinbarungen, die von Arbeitgeber:innen und Betriebsräten gemeinsam beschlossen werden, beinhalten bindende Regelungen für Arbeitnehmer:innen innerhalb eines Betriebs. Wir unterstützen Sie bei der inhaltlichen Ausgestaltung und der Form ebenso, wie wir Sie bei Fragen zur Gültigkeit oder Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen beraten.
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Wir beraten und vertreten Sie selbstverständlich auch in folgenden Bereichen:
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