Wie schon im Jahr 2020 und 2021 bleibt die die Versicherungspflicht bei einem Arbeitseinkommen von nicht mehr als 3.900 Euro in der Künstlersozialversicherung erhalten, auch wenn innerhalb von 6 Jahren noch in ein oder zwei Jahren die Grenze unterschritten wurde oder wird.
Die Jahre 2020 bis 2022 werden bei der Betrachtung so behandelt, als hätte das Einkommen die Grenze von 3.900 Euro überschritten. (Siehe hierzu auch den Beitrag "Künstlersozialversicherung: Versicherungsschutz bleibt trotz niedrigen Einkommens 2020 und 2021 (Corona) erhalten")
Christel von der Decken