Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom Bundesrat gebilligt

18.09.2020

Der Bundesrat hat am 18.9.2020 das vom Bundestag am 3.7.2020 verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz gebilligt: „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (PDSG). Es enthält eine Vielzahl von Regeln u. a. zur elektronischen Patientenakte, die die Krankenkassen bereits nach bisher geltendem Recht den Versicherten ab 2021 anbieten müssen.

In dem neuen Gesetz geht es um die Eintragung und Speicherung von Befunden, Arztberichten, Röntgenbildern, Angaben aus Impfausweis oder Mutterpass und ähnlichen Informationen. Geregelt ist auch die Ladung von elektronischen Rezepten auf das Smartphone und die Einlösung auf diesem Weg in einer Apotheke. Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen sich künftig elektronisch übermitteln lassen. Das Gesetz sieht zeitliche Vorgaben für die Entwicklung und Umsetzung der Voraussetzungen hierfür für 2021 und 2022 vor.

Ab 2023 können Versicherte ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen.

Der Gesetzgeber befasst sich seit längerem mit diesem Thema der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Corona-Pandemie hat dies für die Gestaltung des Kontakts zwischen Patienten, Ärzten und sonstigen Erbringern von Gesundheitsleistungen noch einmal besonders stark in den Vordergrund gerückt. 

Jedenfalls ist offensichtlich, dass sich gerade im Hinblick auf den Schutz der Patientendaten nicht nur den Patienten selbst Fragen stellen, sondern dass mit der Verantwortung für diesen Schutz auch Kliniken, Ärzte, Therapeuten und Apotheken erheblichen Beratungsbedarf haben werden.

Ursula Mittelmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht

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