09.08.2021

Deutsche Rentenversicherung: Reha-Angebot für COVID-19-Erkrankte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ihre ärztlichen Mitglieder auf eine Information der Deutschen Rentenversicherung Bund hingewiesen.

Die Leitende Ärztin der DRV Bund bittet die in der Behandlung von Patienten tätigen Ärzte darum, ihre erwerbsfähigen Patientinnen und Patienten zu motivieren, bei der Rentenversicherung einen Reha-Antrag zu stellen, wenn nach einer COVID-19-Erkrankung die Genesung nicht weiter voranschreitet oder Beschwerden auftreten, wie sie typisch nach einer Erkrankung auftreten können.

Eine ärztliche Verordnung sei für einen Reha-Antrag nicht erforderlich. Die betroffenen Personen könnten den Antrag unmittelbar bei der Rentenversicherung stellen.

Es kann den Antrag aber unterstützen, wenn sogleich ein aussagefähiger Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes beigefügt wird, ebenso wie sonstige Arzt- oder Krankenhausberichte.

Voraussetzung sei immerhin aber, dass solche Patienten so weit ausreichend belastbar seien, an einer Reha aktiv teilzunehmen, dass eigenständig mindestens Körperpflege, Essen und Gehen sowie die Teilnahme an indikationsgerechten Gruppentherapien möglich ist.

Die Rentenversicherung ist einer der möglichen Rehabilitations-Träger (neben Krankenkassen oder auch Berufsgenossenschaften). Ihr Fokus liegt vor allem darauf, eine geminderte oder gar nicht mehr vorhandene Erwerbsfähigkeit wieder zu verbessern.

Nach diesen Hinweisen richtet sich demnach die Rentenversicherung nun auf „Long-Covid“ ein.

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Ursula Mittelmann

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