Änderungen des Bußgeldkatalogs

27.04.2020

Ab dem 28.04.2020 gelten deutlich härtere Sanktionen im Rahmen des Bußgeldkataloges.

Unter anderem drohen deutlich früher einmonatige Fahrverbote:

Innerorts reichen nun 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um - neben 80 Euro Strafe und einem Punkt im Fahreignungsregister - einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts müssen es 26 km/h mehr sein.

Anders als bisher kann schon beim ersten Mal die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen werden. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Es ist damit zu rechnen, dass auch beim ersten Geschwindigkeitsverstoß das Fahrverbot sofort verhängt wird.

Zum Profil von Götz Keilbar

Ein Geduldiger ist besser als ein Starker und wer sich selbst beherrscht, besser als einer, der Städte gewinnt.

Götz Keilbar

Götz Keilbar

zum Profil

Cookie-Verwaltung