27.04.2020
Ab dem 28.04.2020 gelten deutlich härtere Sanktionen im Rahmen des Bußgeldkataloges.
Unter anderem drohen deutlich früher einmonatige Fahrverbote:
Innerorts reichen nun 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um - neben 80 Euro Strafe und einem Punkt im Fahreignungsregister - einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts müssen es 26 km/h mehr sein.
Anders als bisher kann schon beim ersten Mal die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen werden. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Es ist damit zu rechnen, dass auch beim ersten Geschwindigkeitsverstoß das Fahrverbot sofort verhängt wird.
Götz Keilbar