10.12.2019

Beitragssätze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung 2020

Im Bundesgesetzblatt vom 5.12.2019 wurden die Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2020 wie bisher auf 18,6 % und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 4,7 % bekannt gemacht.

In der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz ab 1.1.2020 2,4 %. Er wurde um 0,1 % herabgesetzt.

Sozial(versicherungs-)recht betrifft Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen. Da ist es gut zu wissen, dass Sie bei uns anwaltliche Unterstützung finden.

Christel von der Decken

Christel von der Decken

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