Beamte müssen nach Auffassung der Verwaltungsgerichte Kenntnisse aller für sie möglicherweise anwendbaren rechtlichen Bestimmungen haben. Dies umfasst nicht nur die statusrechtlichen Regelungen der Beamtengesetze, sondern auch beispielsweise das Recht der Beamtenversorgung, Disziplinarrecht, Nebentätigkeitsrecht, Beihilferecht und Fragen der Amtshaftung.
Daraus ergibt sich eine Vielzahl von typischen Problemstellungen für die Praxis:
Prof. Dr. Frank Ehmann
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