Ob Behandlungskosten zu erstatten sind, richtet sich nach Ihren Versicherungsbedingungen, Ihrem gewählten Tarif und nicht zuletzt nach dem Gesetz.
Nicht alles, was Ihr Arzt für „notwendig“ erachtet, ist es auch für Ihre Krankenversicherung.
Zudem ergeben sich häufig Probleme im Rahmen der Erstattung psychotherapeutischer Behandlungen.
Hierbei bündeln wir unsere Expertise im Bereich des Versicherungs- und Medizinrechts und begleiten Sie kompetent.
Dr. Ole Ziegler
069 97120642
Krankentagegeld wird infolge von Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Hierbei stellt sich häufig die Frage, ob Sie „schon“ arbeitsunfähig sind oder aber nicht „schon“ berufsunfähig. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Ihnen seitens des Versicherers die Höhe des Krankentagegeldes gekürzt wird. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang und bringen unsere Kompetenzen aus dem Versicherungs- und Medizinrecht mit ein.
Ihre AnsprechpartnerDr. Ole Ziegler
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Vor Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Regel der Fragebogen der Versicherung mit „Gesundheitsfragen“ zu beantworten.
Wird hier unvollständig oder falsch geantwortet, kann die Versicherung den Vertrag anpassen (z.B. durch Prämienerhöhung), vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ihn sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Dazu kommt es nicht selten, wenn eine Krankenversicherung z.B. im Rahmen entstandener hoher Krankheitskosten prüft, ob eine Krankheit schon früher bestand und trotz Nachfrage verschwiegen wurde.
Hier muss äußerst sorgfältig jeder einzelne Vorwurf einer falschen Angabe geprüft werden. Folgende Fragen stellen sich u.a.:
Auch wenn heute Schutz für Krankheit auch in solchen Fällen wenigstens noch durch eine Basisversicherung zu erreichen ist, sollte in der Regel an erster Stelle der Versuch zur Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes stehen. Hierbei unterstützen wir Sie außergerichtlich und nötigenfalls im Prozess.
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