Schätzt die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung einen Sachverhalt anders ein als der Arbeitgeber, kann das erhebliche wirtschaftliche Lasten bedeuten:
Typische Probleme:
Häufig ist eine fundierte Stellungnahme schon im Anhörungsverfahren vor Erlass des Prüfbescheids wichtig. Wir unterstützen Sie hier sowie im Widerspruchs- und Klageverfahren.
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Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Compliance. Gemeint sind damit die immer weiter zunehmenden Anforderungen an den regelkonformen Betrieb eines Unternehmens.
Unser Partner, Dr. Ole Ziegler, ist ausgebildeter Compliance-Officer (C.H. Beck) und steht Ihnen unter Einbeziehung der Expertise weiterer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Plagemann Rechtsanwälte zur Seite. Unser Angebot im Bereich der Compliance umfasst insbesondere:
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Sie arbeiten mit freien Mitarbeitern? Damit Sie auch im Falle einer Betriebsprüfung sicher gehen können, dass diese tatsächlich freie Mitarbeiter im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung sind, ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutsche Rentenversicherung zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der freie Mitarbeiter tatsächlich als selbstständiger oder doch weisungsabhängig und wie ein angestellter Mitarbeiter in die Organisation des Betriebs eingegliedert ist. Die rechtzeitige Klärung erspart Ihnen zum Beispiel im Falle einer Betriebsprüfung hohe Beitragsnachforderungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile sowie von Säumniszuschläge für zurückliegende Zeiträume. Zu diesen nicht immer einfachen Fragen beraten wir Sie und können Sie gegenüber der Deutsche Rentenversicherung vertreten.
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Wir beraten und vertreten Gesellschaften, Gesellschafter oder Geschäftsführer und Aufsichtsräte im Zusammenhang mit Gesellschaftsstreitigkeiten. Dabei sind besonders folgende Themen von Interesse:
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Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Kooperation, insbesondere bei der Begründung, Weiterentwicklung und Beendigung einer
Dabei sind wir Ihnen bei der Gestaltung des jeweiligen Gesellschaftsvertrages behilflich. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Anpassung Ihrer Verträge an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der gegebenenfalls notwendigen Zulassung Ihrer Kooperation gegenüber dem Zulassungsausschuss und/oder Gericht sowie einer etwaig notwendigen Eintragung in Register.
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In Ihrem Unternehmen sind viele freie Mitarbeiter tätig? Sie fragen sich, ob diese tatsächlich selbstständig sind oder die Rentenversicherung kommt in einer Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, diese freien Mitarbeiter sind nicht selbstständig und stuft sie als abhängig Beschäftigte ein? Das kann zu erheblichen Beitragsnachforderungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile führen, die Arbeitgeber alleine tragen muss. Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung in diesen Fällen an.
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Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer (Familien) GmbH selbstständig sei. Dies ist aber nur noch in engen Grenzen der Fall, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Rechtsmacht hat, um Einfluss auf wesentliche Entscheidungen der Gesellschaft zu nehmen. In diesen Fragestellungen können wir Sie beraten und auch gegenüber dem Rentenversicherungsträger in einem Statusverfahren zu vertreten.
Als Geschäftsführer können Sie auch strafrechtlich für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen belangt oder zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Durch unsere sozialversicherungsrechtliche Kompetenz können wir Sie auch hier fachübergreifend vertreten.
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Sie wollen Aufträge an freie Mitarbeiter vergeben? Vielfach bestehen Zweifel, ob der freie Mitarbeiter wirklich selbstständig tätig ist oder nicht doch eher wie ein beschäftigter Arbeitnehmer. Um darüber Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen, können Sie als Auftraggeber und/oder der Auftragnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung beantragen. Diese Statusfeststellung kann Ihnen auch Beitragsnachforderungen bei Betriebsprüfungen ersparen, falls in einem solchen Verfahren die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung beurteilt wird.
Zu diesen komplexen und nicht immer eindeutigen Fragestellungen beraten wir Sie und können Sie auch gegenüber dem Rentenversicherungsträger vertreten.
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Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmer bei der Nachfolgeplanung. Gerade wenn Sie ein Unternehmen aufgebaut haben und dieses über Ihr Ausscheiden hinaus Bestand haben soll, ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung sinnvoll. Dabei sind folgende Themen von besonderem Interesse:
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Es ist Sache des Arbeitgebers, die Sozialversicherungspflicht aller Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis zu beachten. Fehleinschätzung schützt in der Regel nicht vor nachteiligen Folgen.
In Ausnahmefällen kommt eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht:
Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker können im Anstellungsverhältnis die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten ihrer Berufsständischen Versorgungswerke beantragen. Hier muss der Arbeitgeber auf das Vorliegen eines für die konkrete Beschäftigung erteilten Befreiungsbescheides achten! In letzter Zeit gab es hierzu Urteile des Bundessozialgerichts, die zu verschiedenen Sachverhalten Vertrauensschutzregelungen begründen.
Auch in der Krankenversicherung gibt es Befreiungen, wenn etwa nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Reduzierung der Arbeitszeit vorgenommen wird oder eine Elternzeit eintritt.
Nimmt ein Arbeitgeber zu Unrecht eine Befreiung oder das sonstige Fehlen der Versicherungspflicht an, kann das zu hohen Beitragsnachforderungen führen, und zwar hinsichtlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen.
Hier können wir Sie umfassend beraten und vertreten.
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Wir beraten und vertreten Sie, wenn es um Fragen der Vorsorgevollmacht geht. Dabei sind insbesondere folgende Themen von Interesse:
Insbesondere vertreten wir Sie
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Wir beraten und vertreten Sie oder die bei Ihnen Beschäftigten im Bereich des Strafrechts, wenn Ihnen
vorgeworfen werden.
Auch unterstützen wir Sie, wenn Ermittlungsbehörden Ihr Unternehmen durchsuchen oder Geschäftsunterlagen beschlagnahmen möchten.
Insbesondere vertreten wir Sie
Bei unserem Tätigwerden haben wir besonders die haftungsrechtlichen Auswirkungen eines strafrechtlichen Verfahrens im Blick. Daher ist unser Tun von vornherein darauf gerichtet, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.
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Götz Keilbar
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