Corona-Virus

Selbstverständlich bieten wir umfangreiche Beratung für die Themen an, die durch die Corona-Pandemie für Unternehmer und Beschäftigte brisant geworden sind. Insbesondere beraten wir Sie zum Kurzarbeitergeld und bei Kündigungen.

Mit dem Kurzarbeitergeld können Arbeitnehmern Gehaltseinbußen teilweise ausgeglichen werden, die durch Arbeitsausfall entstehen. Für Arbeitgeber ergibt sich eine attraktive Möglichkeit, Kosten zu senken, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen.

Aber auch wenn eine Kündigung erfolgt stehen wir beratend zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.

Zudem kann die Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. die Erkrankung an COVID-19 einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit darstellen und somit dem Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung unterliegen. Das gilt insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Hier finden Sie eine Darstellung unserer Partnerin Ursula Mittelmann zum Thema.

Unser Partner Martin Schafhausen hat einen Beitrag unter dem Titel "Versorgungswerk – Beitragszahlungen bei pandemiebedingtem Umsatzeinbruch bei selbstständigen Rechtsanwälten" in dem von Kroiß herausgegebenen Buch "Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis" veröffentlicht. 

Auf der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht finden sich Regeln dazu, wie mit Verdienstausfall infolge einer behördlich angeordneten Quarantäne umzugehen ist; ebenso gibt es Sondervorschriften, wenn Verdienstausfall dadurch entsteht, dass Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen geschlossen werden und die Eltern keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, sondern selbst die Betreuung übernehmen müssen. Insbesondere zu der arbeitsrechtlichen Seite hat unsere Partnerin Ursula Mittelmann Erläuterungen in einem Beitrag gegeben, den Sie hier finden. 

Des Weiteren finden sich in einem Beitrag (hier) Hinweise zu Corona-bedingten Übergangsregelungen für geringfügige Beschäftigungen und deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung und aktuell für die Zeit ab 1.6.2021 bis 31.10.2021 (hier). Auch zur Frage der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung von Ärztinnen und Ärzten in Corona-Impf- und Testzentrenten hat der Gesetzgeber befristete Regelungen bis zum 31.12.2021 getroffen (Beitrag hier), die bis zum 31.05.2022 verlängert wurden. Mit Erweiterung des Personenkreises zur Tätigkeit von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern in Impfzentren und angegliederten mobilen Impfteams wurde die Beitragsfreiheit auch auf diesen Personenkreis ausgeweitet (Beitrag hier). Das gilt auch für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Für den Fall, dass wegen der Corona-Pandemie sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung in den Jahre 2020 und 2021 nicht stattfinden konnten, wurde die Verjährung von Beitragsansprüchen aus den Jahren 2016 und 2017 um jeweils ein Jahr verlängert (Beitrag hier).

Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung wird infolge zweier gesetzlicher Übergangsregelungen nicht dadurch gefährdet, dass die Einkünfte 2020 und 2021 unter die Geringfügigkeitsgrenze sinken (Beitrag hier). Dies gilt auch für das Jahr 2022 (Beitrag hier).

Für viele Gaststättenbetreiber, Hoteliers, aber auch medizinische Einrichtungen ist nun die vor der Krise abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung relevant. Wir prüfen für Sie, ob Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit Aussicht auf Erfolg geltend machen können und unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme des Versicherers. Dazu hat unser Partner Dr. Ole Ziegler einen Beitrag verfasst, den Sie hier abrufen können. 

Über eine gerichtliche Auseinandersetzung über staatliche Eingriffe in den Betrieb von Kliniken berichten wir hier.

Unser Partner, Prof. Dr. Plagemann, erläutert in einem Podcast des beck-Verlages rechtliche Aspekte der Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Den Podcast können Sie hier abrufen. Ferner haben Prof. Dr. Plagemann und unsere angestellte Rechtsanwältin Katja Baumann zu Fragen der sozialen Entschädigung bei Corona-Impfschäden in der Zeitschrift COVuR 09/2021 einen Aufsatz veröffentlicht.

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